Corporation Tax*


Unterteilung der Gesellschaften für Besteuerungszwecke nach Größenklassen:

- für „Small Companies“ gilt z.Zt. ein Steuersatz von 19 %

- für Gewinne bis 50.000,- £  kann eine Ermäßigung des Steuersatzes beantragt werden

- für Gewinne unter 10.000,- £  gilt z. Zt. ein Steuersatz von 0 %

Besondere Steuervorteile bestehen bei Ausgaben für Forschung & Entwicklung sowie für den Erwerb von „Intellectual Property“ und Anteilen an „Small higher-risk Trading Companys“

Realisierte Wertsteigerungen im Betriebsvermögen werden nach den Regeln der „Capital Gains Tax“ erfaßt, die gesonderte Vergünstigungen beinhaltet, und dann entsprechend den Steuersätzen der „Corporation Tax“ versteuert

Eine Besteuerung der Gesellschaft in Großbritannien ist andererseits jedoch bei Sitzverlegung nach Deutschland auch generell vermeidbar (aufgrund europarechtlicher Rechtsprechung müssen deutsche Registergerichte die Sitzverlegung auch eintragen)

 

* Wegen des in den behandelten Rechtsgebieten gegebenen raschen Wandels von gesetzlichen Vorschriften – insbesondere des Steuerrechts – wird für den Inhalt dieser Ausführungen keine Gewähr übernommen