Partnership*


Eine registergerichtliche Eintragung der Partnership ist nicht erforderlich (Gesellschafts­vertrag formfrei).

Jeder Gesellschafter kann seine Einlage in Form von Sachleistungen oder Dienstleistungen erbringen.

Keine Buchführungspflicht

Gesellschaftsanteile können im Gesellschaftsvertrag als frei übertragbar ausgestaltet werden.

Die Ausgestaltung als „Limited Partnership“ ist möglich unter folgenden Voraussetzungen: 

·        mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter erforderlich
(dies kann auch eine „Private Limited Company“ sein)

·        mindestens zwei Gesellschafter erforderlich

·        Kein Mindestgesellschaftskapital gesetzlich vorgeschrieben

·        Kein Mindesthaftkapital gesetzlich vorgeschrieben

·        Eintragung erforderlich

·        Keine aktive Tätigkeit des beschränkt haftenden Gesellschafters

 

* Wegen des in den behandelten Rechtsgebieten gegebenen raschen Wandels von gesetzlichen Vorschriften – insbesondere des Steuerrechts – wird für den Inhalt dieser Ausführungen keine Gewähr übernommen