Eine registergerichtliche Eintragung der Partnership ist nicht erforderlich
(Gesellschaftsvertrag formfrei).
Jeder Gesellschafter
kann seine Einlage in Form von Sachleistungen oder Dienstleistungen erbringen.
Keine Buchführungspflicht
Gesellschaftsanteile
können im Gesellschaftsvertrag als frei übertragbar ausgestaltet werden.
Die Ausgestaltung als „Limited Partnership“ ist möglich
unter folgenden Voraussetzungen:
·
mindestens ein persönlich
haftender Gesellschafter erforderlich
(dies kann
auch eine „Private Limited Company“ sein)
·
mindestens zwei
Gesellschafter erforderlich
·
Kein
Mindestgesellschaftskapital gesetzlich vorgeschrieben
·
Kein Mindesthaftkapital
gesetzlich vorgeschrieben
·
Eintragung erforderlich
·
Keine aktive Tätigkeit
des beschränkt haftenden Gesellschafters
* Wegen des in den behandelten Rechtsgebieten gegebenen raschen Wandels von gesetzlichen Vorschriften – insbesondere des Steuerrechts – wird für den Inhalt dieser Ausführungen keine Gewähr übernommen