Partnership Taxation*


Grundsätzlich Anerkennung von Vorweggewinnabreden- außer diese führten bei einem Gesellschafter zum Verlust während die anderen Gesellschafter Gewinne erzielen

Die Verrechenbarkeit von Verlusten eines „limited partner“ oder eines nicht aktiv an der Geschäftstätigkeit beteiligten Gesellschafters unterliegt allerdings Einschränkungen hinsichtlich der Art und Weise ihrer Zulässigkeit

Bei Beteiligung einer „Limited Company“ werden teils Vorschriften auf Gewinnermittlung und Gewinnzuteilung angewendet, die aus der Corporation Tax herrühren

 

* Wegen des in den behandelten Rechtsgebieten gegebenen raschen Wandels von gesetzlichen Vorschriften – insbesondere des Steuerrechts – wird für den Inhalt dieser Ausführungen keine Gewähr übernommen