Grundsätzlich
Anerkennung von Vorweggewinnabreden- außer diese führten bei einem
Gesellschafter zum Verlust während die anderen Gesellschafter Gewinne erzielen
Die
Verrechenbarkeit von Verlusten eines „limited partner“ oder eines nicht
aktiv an der Geschäftstätigkeit beteiligten Gesellschafters unterliegt
allerdings Einschränkungen hinsichtlich der Art und Weise ihrer Zulässigkeit
Bei
Beteiligung einer „Limited Company“ werden teils Vorschriften auf
Gewinnermittlung und Gewinnzuteilung angewendet, die aus der Corporation Tax
herrühren
* Wegen des in den behandelten
Rechtsgebieten gegebenen raschen Wandels von gesetzlichen Vorschriften –
insbesondere des Steuerrechts – wird für den Inhalt dieser Ausführungen
keine Gewähr übernommen