Private Limited Company*


1.Erforderlich zur Gründung:

Abschluß der „Articles of Association“ zur Regelung des Innenverhältnisses der Gesellschaft und ihrer Beziehungen zu Anteilseignern und Direktoren

Abschluß des „Memorandum of Association“ zur Bestimmung des Außenverhältnisses der Gesellschaft und ihrer Mindestgrundlagen

Erstellung erforderlicher Register und Beschlüsse - vor allem betreffend die Bestellung der Direktoren und des „Company Secretary“

Eintragungsantrag an das Gesellschaftsregister

2.Kosten und zeitlicher Ablauf der Gründung:

Dauer des Eintragungsverfahrens ca. eine Woche
(bei Einschaltung eines „agents“ ca. zwei Tage)

Gründungsgebühren und Beurkundungskosten ca. 100,- £

Sitzverlegung unmittelbar nach der Gründung nach Deutschland möglich

3.Rechtliche Ausgestaltung:

Kein Mindesthaftkapital vorgeschrieben

Einpersonengesellschaft möglich

Keine Außenhaftung des Direktors für Gesellschaftsschulden des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs

Übertragung von Gesellschaftsanteilen privatschriftlich möglich

Kein Mitbestimmungsrecht eines gesellschaftsfremden  „Company Secretary“

 

* Wegen des in den behandelten Rechtsgebieten gegebenen raschen Wandels von gesetzlichen Vorschriften – insbesondere des Steuerrechts – wird für den Inhalt dieser Ausführungen keine Gewähr übernommen