1.Erforderlich zur Gründung:
Abschluß
des „Memorandum of Association“ zur Bestimmung des Außenverhältnisses der
Gesellschaft und ihrer Mindestgrundlagen
Erstellung
erforderlicher Register und Beschlüsse - vor allem betreffend die Bestellung
der Direktoren und des „Company Secretary“
Eintragungsantrag
an das Gesellschaftsregister
2.Kosten
und zeitlicher Ablauf der Gründung:
Dauer
des Eintragungsverfahrens ca. eine Woche
(bei Einschaltung eines „agents“ ca. zwei Tage)
Gründungsgebühren
und Beurkundungskosten ca. 100,- £
Sitzverlegung
unmittelbar nach der Gründung nach Deutschland möglich
3.Rechtliche
Ausgestaltung:
Kein
Mindesthaftkapital vorgeschrieben
Einpersonengesellschaft
möglich
Keine
Außenhaftung des Direktors für Gesellschaftsschulden des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs
Übertragung
von Gesellschaftsanteilen privatschriftlich möglich
Kein Mitbestimmungsrecht eines gesellschaftsfremden „Company Secretary“
* Wegen des in den behandelten Rechtsgebieten gegebenen raschen Wandels von gesetzlichen Vorschriften – insbesondere des Steuerrechts – wird für den Inhalt dieser Ausführungen keine Gewähr übernommen